Kassenversichert


Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung (Kieferorthopädische Indikationsgruppe "KIG" 3-5) die Behandlungskosten für eine Grundversorgung.

Diese Leistungen müssen laut § 12, Abs. 1 SGBV "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

 

Viele moderne Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen als unwirtschaftlich eingestuft und gehören daher auch nicht zu den Leistungen einer vertragszahnärztlichen Versorgung.

 

Neben dieser Grundversorgung ist es Ihnen jederzeit möglich Leistungen dazuzuwählen, die ein Gewinn an Komfort, Ästhetik und Behandlungsqualität bieten.

 

Die aufgeführten Leistungen sind unserer Meinung nach bei einer Behandlung mittels fester Zahnspange fast immer sinnvoll:

  • Prophylaxe
  • High-Tech Behandlungsbögen aus Nickel-Titan
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Kleberetainer
  • selbstligierende Minibrackets

 

 

 

Privatversichert


Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme ganz wesentlich von dem eingegangenen Vertrag ab. Dies gilt in besonderer Hinsicht bei Beihilfeversicherten. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung welche Leistungen übernommen werden und was nicht.

Manche Versicherungen übernehmen die Kosten zu 100%, andere erstatten zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Es gibt auch Kassen, die eine Kostenbeteiligung ausschließen.

 

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung stehen in direktem Zusammenhang mit der Komplexität der Fehlstellung, den verwendeten Apparaturen und mit dem verfolgen Behandlungsziel.

 

 


Selbstzahler (Kassenversichert aber Privatbehandlung)


Die Kosten für eine Zahnstellungskorrektur sind abhängig von dem Umfang der Behandlung und der Behandlungstechnik. Genauso wie ein Handwerker einen Schaden bzw. Auftrag kalkulieren und planen muss um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, müssen wir die Gipsmodelle und Röntgenbilder des Patienten analysieren. Erst danach können wir in einem langen, ausführlichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten der Therapie mit dem Patienten besprechen. Die Kosten für eine einfache Zahnstellungskorrektur, wie z.B. das Schliessen einer Zahnlücke und einer langen und umfangreichen Behandlung mit erheblichen körperlichen Zahnbewegungen variieren sehr stark. Ebenso spielt die Therapieauswahl in die Kosten mit hinein. Clear Aligner (Zahnbewegung mittels transparenter Schienen) vs. Kassenbrackets vs. selbstligierender Keramikbrackets vs. Lingualtechnik (Brackets auf der Zahnrückseite) usw... Auf Wunsch können wir Ihnen gerne auch eine Ratenzahlung anbieten.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann übrigens in jedem Alter durchgeführt werden!